Datum:
25. August 2026

Nach einem Unfall zählt zunächst Sicherheit vor Schnelligkeit. Bewahren Sie Ruhe, schalten Sie den Warnblinker ein und sichern Sie die Unfallstelle mit einem Warndreieck ab. Ziehen Sie die Warnweste an, bevor Sie aussteigen. Bei Verletzten leisten Sie Erste Hilfe und alarmieren den Rettungsdienst unter 112.
Sind alle Beteiligten unverletzt und blockieren die Fahrzeuge den Verkehr, dürfen Sie diese nach dem Fotografieren der Ausgangslage an den Straßenrand fahren.
Polizei einschalten: Rufen Sie die Polizei, wenn Personen verletzt wurden, der Unfallgegner flieht oder sich weigert, seine Daten anzugeben, die Schuldfrage strittig ist oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Bei einem eindeutigen Bagatellschaden ohne Streit über den Hergang reicht meist ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht.
Daten austauschen: Tauschen Sie mit dem Unfallgegner Name, Anschrift und Kennzeichen aus, notieren Sie Name und Nummer der gegnerischen Kfz-Versicherung und sichern Sie sich die Kontaktdaten möglicher Zeugen.
Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter in Andernach zu beauftragen. Das hat der Bundesgerichtshof im Rahmen der freien Gutachterwahl mehrfach bestätigt. Sie müssen sich nicht auf den Prüfdienst der gegnerischen Versicherung verlassen, dessen Interesse naturgemäß nicht bei Ihnen liegt.
Wichtig: Lassen Sie sich von der gegnerischen Versicherung nicht vorschnell zu einer Regulierung ohne eigenes Gutachten drängen. Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten in voller Höhe. Wer die Kosten im Detail übernimmt, lesen Sie in unserem Beitrag Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Ein unabhängiges Gutachten bildet die Grundlage für Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung. Es sichert insbesondere:
Waren Sie am Unfall mitschuldig, wird Ihr Anspruch entsprechend der Haftungsquote nach § 254 BGB gekürzt. Ob sich bei kleineren Schäden ein Gutachten überhaupt lohnt oder ein Kostenvoranschlag ausreicht, erklären wir im Beitrag Unfallgutachten oder Kostenvoranschlag – was ist besser?
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein. Bei einem eindeutigen Bagatellschaden ohne Verletzte und ohne Streit über den Hergang reicht in der Regel ein gemeinsam ausgefüllter Unfallbericht.
Wer bezahlt den Kfz-Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten vollständig. Details dazu lesen Sie in unserem Beitrag Wer zahlt den Kfz-Gutachter?
Darf ich meinen Gutachter frei wählen?
Ja. Die freie Gutachterwahl ist höchstrichterlich bestätigt. Sie müssen keinen Gutachter der Versicherung akzeptieren.
Was mache ich, wenn der Unfallgegner flüchtet?
Notieren Sie sich möglichst das Kennzeichen, sichern Sie Zeugen und informieren Sie umgehend die Polizei.
Wie schnell muss ich den Gutachter beauftragen?
Am besten noch am Unfalltag oder in den folgenden Tagen, damit Schäden und Spuren eindeutig dokumentiert werden können, bevor Reparaturen beginnen.
Ein Unfall ist immer eine Ausnahmesituation. Wer Ruhe bewahrt, die Unfallstelle sichert, Beweise dokumentiert, die Polizei bei Bedarf einschaltet und einen unabhängigen Kfz-Gutachter beauftragt, schafft die Grundlage für eine faire Schadensregulierung. So schließen Sie finanzielle Nachteile durch eine einseitige Einschätzung der gegnerischen Versicherung von vornherein aus.
Unser Team in Andernach unterstützt Sie dabei unabhängig, transparent und kompetent – von der Erstberatung bis zum fertigen Gutachten.